Allgemeine Geschäftsbedingungen: Abonnement und Support für Software und Geräte als Dienstleistung
Es kann sein, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in verschiedenen Sprachen vorliegen, doch die englische Fassung ist maßgebend.
Erscheinungsdatum: 7. Mai 2024
Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten zusammen mit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen VPInstruments, die auf der VPInstruments verfügbar sind und durch Verweis in ihrer Gesamtheit in diesen Bedingungen aufgenommen werden (zusammenfassend „Vereinbarung“), für Ihren („Kunde“, „Sie“ und „Ihr“) VPInstruments den Kauf von Software/Equipment-as-a-Service-Abonnements (im Folgenden als „Dienstleistung(en)“ bezeichnet) und Supportleistungen VPInstruments , wie in diesem Dokument beschrieben. VPInstruments Van Putten Instruments BV), wie im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung angegeben, wird im Folgenden als „VPI“ bezeichnet. Mit der Erteilung eines Auftrags an VPI erklärt sich der Kunde mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden und bestätigt, dass er diese Vereinbarung vollständig gelesen hat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von VPI verfügbar .
1. Vorteile
Der Dienst bietet folgende Vorteile:
a. Nutzung durch den Kunden. Der Kunde ist berechtigt, die Software für die in der Bestellung angegebene Dauer zu nutzen; diese beträgt in der Regel 12 Monate ab dem Datum der Zahlung der jährlichen Abonnementgebühr.
b. Bei einem „Equipment as a Service“-Vertrag: Zusätzlich zur Nutzung der Software ist der Kunde berechtigt, die gelieferte Ausrüstung ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Jahresgebühr zu nutzen.
c. Software und Firmware Software- und Firmware-Updates werden während der Laufzeit des Software-Abonnements zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und ohne zusätzliche Kosten auf das VPVision übertragen. Die Software- und Firmware-Updates umfassen:
- i. Wichtige Aktualisierungen
- ii. Patches
- iii. Fehlerbehebungen
- iv. Sonstiges: Von Zeit zu Zeit werden zusätzliche Funktionen in VPVision den zugehörigen Sensoren implementiert, für die ein gültiges Abonnement besteht.
- v. Gegebenenfalls sind Firmware-Updates für die zugehörigen Sensoren im Abonnement enthalten. Die Häufigkeit der Updates kann aufgrund physischer Einschränkungen, die vom Standort der Geräte abhängen, begrenzt sein und wird in der Regel im Rahmen einer Neukalibrierung oder Wartung durchgeführt.
d. Fernsupport. Der Fernsupport ist Bestandteil des Software-Abonnements und des Support-Servicevertrags. Der Fernsupport umfasst Unterstützung per E-Mail, Telefon und über eine Fernverbindung zum VPVision . Der VPRouter ist für den Fernsupport zwingend erforderlich. Es können zusätzliche Kosten anfallen, wenn kein VPRouter oder keine andere Verbindung vorhanden ist.
e. Wartung der Geräte (im Rahmen eines „Equipment as a Service“-Vertrags): Die gesamte zugehörige Ausrüstung wird von VPInstruments gewartet. Der Kunde hat das Recht, Sensoren zur jährlichen Neukalibrierung einzusenden. Im Reparaturfall VPInstruments das Produkt durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen, das neu oder generalüberholt sein kann.
f. Die Versandkosten und Zollgebühren für die Rücksendung der Geräte an VPInstruments vom Kunden zu tragen.
g. Die Versandkosten und Zollgebühren für die Rücksendung der Geräte an den Kunden werden von VPInstruments unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen übernommen.
2. Nutzungslizenz
Für reine Software-Abonnements: In diesem Fall umfasst die Abonnement- und Support-Lizenz ausschließlich die Software. Für die Hardware gelten unsere üblichen Garantiebedingungen (Einzelheiten finden Sie in den Verkaufsbedingungen).
Bei „Equipment as a Service“: Neben der Softwarelizenz umfasst ein „Equipment as a Service“-Vertrag auch das Recht, die Geräte für die Dauer des Vertrags zu nutzen.
3. Preise
a. Die Preisgestaltung für das Software-Abonnement richtet sich nach der Anzahl der Messgrößen (Messkanäle), die an die VPVision angeschlossen werden können. Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem VPInstruments . Die Anzahl der verfügbaren Kanäle kann im Software-Backend eingesehen werden.
b. Die Preisgestaltung für die Ausrüstung richtet sich nach der tatsächlichen Projektkonfiguration, die in einem Angebot oder einer Systembeschreibung beschrieben ist, die im Anhang des Vertrags zu finden ist.
c. Je nach Kundenwunsch können Kosten für die Neukalibrierung und Wartung Bestandteil des Vertrags sein. Diese Kosten decken die Neukalibrierung und Wartung ab, die sich aus dem normalen Gebrauch im Rahmen der Spezifikationen der betreffenden Geräte ergeben.
4. Startdatum
Sofern nicht anderweitig in einer von VPInstruments unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung festgelegt, beginnt das Abonnement mit dem Datum der ursprünglichen Rechnung von VPInstruments oder dem Versanddatum von VPInstruments– je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt), unabhängig davon, ob Sie das Serviceprogramm direkt bei VPInstruments über einen Wiederverkäufer erworben haben.
Wenn VPInstruments das Projektmanagement VPInstruments , gilt als Beginn des Abonnements der vereinbarte Termin für die Inbetriebnahme der Geräte und/oder der Software.
5. Dauer
Die Standardvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, und die Lizenzgebühren werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
6. Zusätzliche Funktionen während der Vertragslaufzeit
Während der Vertragslaufzeit können weitere Hardwareprodukte oder Softwarekanäle erworben werden. Dem Kunden werden die für die verbleibende Vertragslaufzeit anfallenden Kosten für die Anzahl der hinzugefügten Messgrößen oder für zusätzliche Geräte als Dienstleistung in Rechnung gestellt. Die Anzahl der zusätzlichen Posten wird in die jährlichen Kosten für die Verlängerung des Software-Abonnements und des Servicevertrags einbezogen.
7. Stornierung
Sollte der Kunde beschließen, das Abonnement zu kündigen, steht ihm die verbleibende Laufzeit des Abonnements zum Herunterladen von Daten zur Verfügung. Ab dem Ablaufdatum wird VPVision keine Daten mehr von den Geräten erfassen und keine Software-Updates mehr herunterladen. Die Kündigung muss schriftlich (elektronisch oder in Papierform) 30 Tage vor Ablauf des Abonnementzeitraums erfolgen. Der Kunde muss ein neues Abonnement erwerben, um die Software wieder zu aktivieren. Je nach VPVision von VPVision kann der Preis für ein neues Abonnement variieren.
Alle Geräte, die im Rahmen des Modells „Equipment as a Service“ bereitgestellt wurden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zurückgegeben werden.
8. Verlängerung
Alle Abonnementverträge verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate.
9. Zahlungsrückstände
Bei Zahlungsverzug kann es je nach Art der betroffenen Software und Hardware zu Funktionseinschränkungen oder zur Sperrung der Dienste kommen. Der Kunde muss das Verlängerungsabonnement bezahlen, um die Software wieder zu aktivieren. Je nach Unterschied zwischen VPVision kann der Preis für ein neues Abonnement variieren.
Bei verspäteter Verlängerung und Zahlungsrückständen VPInstruments das Recht VPInstruments , die mitgelieferte SIM-Karte und damit die 3G/4G-Verträge zu deaktivieren. Jede SIM-Karte, für die seit 6 Monaten keine Abonnementgebühren bezahlt wurden, wird automatisch deaktiviert. Infolgedessen erhält das System keine Software-Updates mehr. Der Kunde muss sich an VPInstruments wenden, VPInstruments die SIM-Karte wieder zu aktivieren, oder vor Ort eine neue SIM-Karte erwerben. Bei Verwendung einer vor Ort erworbenen SIM-Karte liegt es in der Verantwortung des Kunden, das Abonnement für diese Karte aufrechtzuerhalten, um zeitnahe Updates für das VPVision zu erhalten.
10. Unterstützung für VPVision
Supportstunden sind im Abonnement für VPVision enthalten, die auf dem neuesten Stand der VPVision sind. Bei Systemen ohne Abonnement, bei Zahlungsrückständen, verspäteter Verlängerung oder bei einem gekündigten Abonnement, das reaktiviert werden muss, können den Kunden die zusätzlich benötigten Supportstunden in Rechnung gestellt werden. Diese Supportstunden hängen vom Alter des Systems und der Softwareversionsnummer ab.
11. Anforderung an einen kontinuierlichen Fernzugriff
Für die Nutzung von VPVision ist eine ständige Internetverbindung erforderlich, um die Softwarelizenz nutzen VPInstruments und damit VPInstruments Fernsupport VPInstruments . Die Hardware VPVision umfasst einen Mobilfunkrouter, der den Fernzugriff über eine Mobilfunkverbindung und ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) ermöglicht. Ist eine Mobilfunkverbindung nicht möglich, muss der Kunde den Zugang über eine permanente kabelgebundene Ethernet-Verbindung bereitstellen. Dies kann zu zusätzlichen Servicegebühren führen.
12. Internetzugang und Nutzung des VPRouter
VPInstruments für den VPRouter (über eine Mobilfunkverbindung) eine Fair-Use-Richtlinie VPInstruments , wonach der Kunde den VPRouter gelegentlich nutzen darf, um das VPVision aus der Ferne einzusehen. Die Datennutzung wird überwacht, und dem Kunden werden Kosten in Rechnung gestellt, sobald das Fair-Use-Limit von 1 GB/Monat überschritten wird. Intensivnutzer können gerne ihren eigenen Datentarif und ihre eigene SIM-Karte mit dem VPRouter verwenden, um rund um die Uhr Fernzugriff zu erhalten. Der Fernzugriff erfolgt über die VPCloud, und VPInstruments eine ID und ein Passwort zur Verfügung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich bei VPInstruments zu vergewissern, VPInstruments der Mobilfunkanbieter, den er nutzen möchte, mit dem VPRouter kompatibel ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Fernverbindung über seinen Datentarif kontinuierlich funktioniert.
13. Datensicherung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine separate Sicherungskopie aller Anwendungsprogramme und Daten anzulegen und aufzubewahren. VPINSTRUMENTS KEINE HAFTUNG FÜR VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN SOWIE FÜR BESCHÄDIGTE ODER VERLORENE DATENTRÄGER, EINSCHLIESSLICH VERTRAULICHER, URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTER ODER PERSONENBEZOGENER DATEN DES KUNDEN.
14. Netzwerkinfrastruktur
VPVision in das eigene Ethernet-Netzwerk des Kunden integriert werden. VPInstruments Verantwortung für VPVision es in ein industrielles Netzwerk integriert wird, das Produkte von Drittanbietern enthält. Wenn Sie das VPVision zusammen mit Produkten von Drittanbietern verwenden, geschieht dies auf eigene Gefahr. VPInstruments Support und garantiert VPInstruments fortlaufende Integrationsunterstützung für Produkte, die nicht nativ Teil des VPVision sind.
VPInstruments stellt VPInstruments nach bestem Wissen und Gewissen Richtlinien zur Integration des VPVision und der Remote-I/O-Hardware in ein bestehendes Ethernet-Netzwerk zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Datenübertragung über das Ethernet-Netzwerk. Änderungen der Netzwerkrichtlinien und/oder die Aktualisierung der Netzwerkhardware/-software können dazu führen, dass Remote-I/O-Module nicht mehr erreichbar sind oder die Kommunikation instabil wird.
15. Projektdokumentation
VPInstruments leistet VPInstruments Support für Projekte, die ordnungsgemäß dokumentiert sind. Fehlt eine ordnungsgemäße Dokumentation des Systems und der zugehörigen Netzwerkkomponenten, können zusätzliche Supportkosten anfallen.
16. Produkte von Drittanbietern
Produkte von Drittanbietern, die VPInstruments , werden von VPInstruments möglicherweise nicht unterstützt. Eventuelle Probleme mit Produkten von Drittanbietern müssen möglicherweise direkt mit dem Herausgeber bzw. Hersteller geklärt werden.
16. Gewährleistung
VPInstruments , dass: (a) die VPVision für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Lieferdatum oder, sofern in der Dokumentation anders angegeben, für einen längeren Zeitraum im Wesentlichen der Dokumentation entspricht und (b) die Cloud-Dienste während der Nutzungsdauer mit wirtschaftlich angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt gemäß der Dokumentation und den produktspezifischen Bedingungen bereitgestellt werden.
Die Garantie erlischt, wenn die Software oder die Geräte, für deren Nutzung sie gewährt wurde: (a) verändert wurden, es sei denn, dies geschah durch VPInstruments einen von VPInstruments autorisierten Vertreter; (b) ungewöhnlichen physikalischen Bedingungen, Unfällen oder Fahrlässigkeit ausgesetzt waren oder in einer Weise installiert oder genutzt wurden, die nicht mit dieser Vereinbarung oder VPInstruments vereinbar ist; (c) kostenlos, als Beta-Version oder zu Testzwecken erworben wurden; (d) kein Produkt oder keine Dienstleistung VPInstruments ist; oder (e) nicht von einer zugelassenen Bezugsquelle bereitgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie in VPInstruments von VPInstruments .
Datenschutz und Vertraulichkeit: Alle Daten und Systeminformationen des Kunden werden vertraulich behandelt und dürfen ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Garantie für Hardware-Geräte, sofern diese Teil eines „Equipment as a Service“-Vertrags sind, gilt für die gesamte Vertragslaufzeit, sofern die Geräte gemäß den in den jeweiligen Bedienungsanleitungen veröffentlichten Spezifikationen verwendet werden. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Feuer, Wasser oder andere äußere Einflüsse verursacht wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen. In diesen Fällen können zusätzliche Kosten für Supportleistungen und von VPInstruments bereitgestellte Ersatzgeräte anfallen.
Im Garantiefall VPInstruments , defekte Komponenten so schnell und so gut wie möglich zu ersetzen. VPInstruments nicht für Folgeschäden, die durch Lieferverzögerungen entstehen. Im Rahmen des „Equipment as a Service“-Angebots kann ein gebrauchtes Produkt durch ein generalüberholtes Produkt ersetzt werden.
